Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Personen- und Kapitalgesellschaften · Krisen- und Insolvenzberatung · Insolvenzanfechtung

Gesellschafts- und Insolvenzrecht

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Krisen- und Insolvenzberatung
Insolvenzanfechtung

Gesellschaftsrecht – die geschäftliche Praxis

 

Das Gesellschaftsrecht hat viele Fallstricke. Schon die laufenden Standards, wie die ordentliche Einladung von Gesellschaftern zur Gesellschafterversammlung, haben es manchmal in sich. Wofür brauche ich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung und wofür nicht? Mein Mitgesellschafter und ich sind uns uneins. Wie geht es weiter? Ich möchte meine Gesellschaft schließen? Wie geht das?

Es gibt eine Vielzahl von Fragen rund um das Gesellschaftsrecht. Haben Sie welche?

Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir finden die Antworten und helfen Ihnen auch bei der praktischen Umsetzung.

 

DAS WESENTLICHE ERKENNEN

 

Die richtigen Antworten erhält nur, wer die richtigen Fragen stellt. Nur Erfahrung lehrt, welche das sind. Wir haben schon viele Fehleinschätzungen und ihre Folgen gesehen.

Wir sind gerne bereit, diese Erfahrungen mit Ihnen zu teilen, damit Sie sie nicht selber machen müssen.

Insolvenzrecht – Gemeinsam die Krise umschiffen

Aus der langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter kennen wir das schwierige Feld des Insolvenzrechts aus erster Hand. Wir wissen um die rechtlichen Hintergründe, die Prozesse, ihre Abläufe und ihre Dynamik Bescheid. Verlassen Sie sich auf unser breites Erfahrungsspektrum über unterschiedlichste Vermögenswerte, ihre Erfassung, Bewertung und Vermarktung sowie die Kenntnis über die kritischen Punkte, an denen viele Schiffbruch erleiden.

Die gute Nachricht ist: Jeder Sturm geht vorüber. Die schlechte Nachricht ist: Sie müssen trotzdem durch.

Nach sorgfältiger Analyse Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse können wir Ihnen sagen, ob sich die Krise noch ausbremsen lässt oder worauf Sie sich einstellen müssen. Da Insolvenzen meist schleichend beginnen, können sie oft noch abgewendet werden – hier braucht es ein sensibles Gespür für das Ausmaß, etwa bei ersten Problemen mit Lieferanten, Versicherungen, Krankenkassen oder dem Finanzamt. Wir beraten Sie, mit welchem Rüstzeug Sie sich am besten wappnen können, um den Sturm unbeschadet zu überstehen.

Bestandaufnahme und Prognose

Eine detaillierte Kenntnis und nachvollziehbare Ordnung aller Vermögenswerte, Sicherheiten und Haftungsrisiken sind die Basis unserer Arbeit. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und unserer Erfahrung können wir die aktuelle Lage gut einschätzen und eine Prognose darüber abgeben, was als nächstes passieren wird, wo die größten Risiken stecken und mit welchen Folgen Sie rechnen müssen.

Begleitende Beratung

Egal, wann Sie zu uns kommen, wir helfen Ihnen durch die Krise zu navigieren. Wenden Sie sich als Unternehmer oder Geschäftsführer vertrauensvoll an uns, wenn Sie erste Anzeichen einer strategischen Krise oder konkrete Zahlungsverzüge gegenüber Geschäftspartnern, Banken oder dem Finanzamt bemerken.

Je früher, desto besser – aber auch wenn Sie spät kommen, stehen wir – dann im Sturm – an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie insbesondere auch in ein Insolvenzverfahren und führen Sie auch wieder hinaus.

Haftungsvermeidung

Die Verantwortung und das persönliche Haftungsrisiko eines Geschäftsführers gegenüber den Insolvenzgläubigern allgemein und dem Finanzamt sowie Sozialversicherungsträgern im Besonderen ist vielen Geschäftsführern nicht bewusst.

Wir klären Sie auf und beraten Sie, Ihre persönliche Haftung bestmöglich zu vermeiden oder zu reduzieren.

Generell gilt, je früher eine Krise als solche erkannt wird, desto besser lassen sich kostenintensive Fehler oder zivilrechtliche relevante Fehltritte wie eine Insolvenzverschleppung oder ein Bankrott abwenden.

Insolvenzanfechtung

Ein großer Teil der Insolvenzmasse wird heute durch Insolvenzanfechtung geschaffen. Damit soll die bevorzugte Behandlung einzelner Gläubiger im Vorfeld der Insolvenz zugunsten aller Insolvenzgläubiger beseitigt werden.

Zuständig für die Insolvenzanfechtung ist der Insolvenzverwalter. Hier zeigt die Erfahrung, dass Insolvenzverwalter die Durchführung von Insolvenzanfechtungen als lukratives Geschäftsmodell erkannt haben. Daher werden teilweise auch unberechtigte Ansprüche geltend gemacht, in der Hoffnung auf einen späteren Vergleich. Hier können Sie sich auf uns verlassen – wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Ansprüche und sind in der Lage, für die Gläubiger günstige Vergleiche auszuhandeln. Die erzielbaren Quoten sind nach Lage des Falles sehr unterschiedlich. Wir sind aber in der Regel schnell in der Lage, eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abzugeben.

Bisher war es noch immer so, dass wir unsere Mandanten weniger gekostet als gespart haben. Sprechen Sie uns daher einfach an.

Insolvenzstrafrecht

Liquiditätsengpässe und eine Insolvenz haben nicht nur wirtschaftliche, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen. Pflichtverletzungen des Geschäftsführers in der Krise einer GmbH können strafbar sein – auch das ist den wenigsten Geschäftsführern bewusst.

Wir klären Sie auf und beraten Sie, Ihre persönliche Strafbarkeit bestmöglich zu vermeiden.

Kommt es dennoch zur strafrechtlichen Ermittlung oder zur Erhebung einer Anklage, verteidigen wir Sie in diesem komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Umfeld. Selbst in einer kritischen Ausgangslage können Sie von unserer Expertise und Erfahrung profitieren.

Lernen Sie uns persönlich kennen

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Erfahrung.
Sie schätzen die Ordnung und die Transparenz, mit der wir arbeiten.

Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren Sie uns:

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